Ablauf nach einem Startunfall
- Sofort Kontakt zur verunfallten Person aufnehmen (Zurufen, Telefonanruf etc.) bzw. schnellstens zur verunfallten Person gelangen, um im Notfall erste Hilfe leisten zu können.
- Ist erkennbar, dass eine Rettung ohne externe Hilfe nicht möglich ist, unverzüglich die Leitstelle bzw. den Notruf alarmieren. In allen anderen Fällen sollte die Leitstelle darüber informiert werden, dass kein Einsatz erforderlich ist – insb. dann, wenn die Bergung länger dauert und der Schirm für Passanten gut sichtbar ist.
- Mit der Alarmierung der Rettungsleitstelle tritt automatisch ein Startverbot in Kraft, sofern sich der Unfall im Startbereich (siehe Bild) ereignete oder unklar ist, wo genau der Rettungseinsatz stattfinden bzw. wo sich das Rettungsteam positionieren wird. Weitere Infos zum Startverbot siehe unten.
- Ein Startverbot muss unmittelbar im Flugbuch dokumentiert werden. Zudem sind alle anwesenden Pilotinnen und Piloten am Startplatz darüber zu informieren.
- Der Busbetrieb ist unmittelbar einzustellen. D. h. der Bus wird auf dem schnellsten Weg entweder am Lande- oder Startplatz abgestellt. Es muss unbedingt vermieden werden, dass der Bus Zufahrtswege blockiert bzw. die Rettung verzögert.
- Ist der Unfallort bekannt, positioniert sich mindestens eine Person auf dem Zufahrtsweg möglichst nahe an die Absturzstelle, um die verunfallte Person zu unterstützen sowie die Rettungskräfte in Empfang zu nehmen und einzuweisen.
- Nach der Bergung betreut mindestens eine Person die verunfallte Person bis zu ihrer sicheren Rückkehr zum Landeplatz oder bis zum Rücktransport mit dem Vereinsbus. Von weiteren Starts der betroffenen Person am selben Tag ist dringend abzuraten.

Wichtige Verhaltensregeln bei Startunfällen mit Rettungseinsatz
1. Betreuung der verunfallten Person
Die verunfallte Person sollte so schnell wie möglich und so lange wie nötig begleitet und betreut werden.
Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte ist beruhigend auf die Person einzuwirken und falls erforderlich erste Hilfe zu leisten. Sofern nötig und möglich, sollte sie sich mit einer Bandschlinge oder einem geeigneten Sicherungsmittel zusätzlich absichern. Eigenmächtige Kletter- oder Abstiegsversuche sind unbedingt zu vermeiden.
Nach der Bergung sollte der Rücktransport mit dem Vereinsbus organisiert werden. Die betroffene Person sollte nicht allein zum Landeplatz zurückkehren – auch dann nicht, wenn sie sich dazu in der Lage fühlt. Selbst nach zunächst harmlos erscheinenden Vorfällen können Kreislaufprobleme, Übelkeit oder andere gesundheitliche Beschwerden auftreten.
Da am Ölberg nicht überall eine zuverlässige Mobilfunkverbindung besteht, kann sich so eine Situation schnell unnötig verschärfen. Dies gilt insbesondere an sehr heißen Tagen.
2. Unterstützung der Rettungskräfte
Sind weitere Pilotinnen oder Piloten vor Ort, sollte sich mindestens eine Person auf den Zufahrtsweg begeben und dort eine Position einnehmen, von der aus die Unfallstelle gut beschrieben oder direkt eingesehen werden kann.
Diese Person dient als Ansprechpartner für die Rettungskräfte, weist den Weg und unterstützt bei der Orientierung vor Ort.
Ziel muss sein, den Rettungskräften schnellstmöglichen Zugang zur verunfallten Person zu ermöglichen. Das bedeute auch, dass der Busbetrieb schnellstmöglich eingestellt wird, um keine Zufahrtswege zu blockieren. Der Bus sollte auf dem schnellsten Weg entweder am Start- oder Landeplatz positioniert werden.
3. Startverbot während eines Rettungseinsatzes
Ein Startunfall, der einen offiziellen Rettungseinsatz erforderlich macht (z. B. nach Alarmierung der Leitstelle oder des Notrufs), führt grundsätzlich zu einem sofortigen Startverbot, sofern sich der Unfallort innerhalb der Startschneise befindet oder unklar ist, wo die Rettung stattfindet bzw. wo sich die Einsatzkräfte positionieren.
Das Startverbot tritt unmittelbar mit der Alarmierung der Rettungskräfte in Kraft und ist umgehend im Flugbuch zu dokumentieren. Anwesende Pilotinnen, Piloten und Gäste sind entsprechend zu informieren.
Findet die Rettung innerhalb der rot markierten Unfallzone statt (siehe Bild), bleibt das Startverbot bis zum Abschluss des Rettungseinsatzes bestehen. Es wird erst aufgehoben, sobald die Einsatzleitung nach der Bergung die Freigabe erteilt. Die Aufhebung ist ebenfalls im Flugbuch zu dokumentieren und den Anwesenden am Startplatz mitzuteilen.
Findet die Rettung außerhalb der rot markierten Zone statt, kann das Startverbot auch früher nach Rücksprache mit dem Einsatzleiter aufgehoben werden.
!! Wichtig: Dieses Vorgehen entspricht ausdrücklich den Erwartungen der Rettungskräfte, die unser Verein respektieren sollte. !!
Pilotinnen und Piloten, die während eines laufenden Rettungseinsatzes das Startverbot missachten, riskieren ihre Starterlaubnis am Ölberg.
Wer trotz laufender Rettungsaktion startet, nimmt billigend in Kauf, den Einsatz zu beeinträchtigen, und missachtet zugleich den ausdrücklichen Wunsch der Rettungskräfte. Ein solches Verhalten ist mit einem sicheren und verantwortungsvollen Flugbetrieb nicht vereinbar.

