Luftraum E – Wolkenabstände einhalten.

Im Zuge unserer Verantwortung für die Sicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beim Fliegen möchten wir Euch nachdrücklich auf die Bedeutung der Einhaltung der vorgeschriebenen Wolkenabstände im Luftraum E aufmerksam machen. Anders als im unkontrollierten Luftraum G und unterhalb von 3.000 ft MSL, sieht das Luftverkehrsgesetz für den kontrollierten Luftraum E spezifische Mindestabstände vor: einen vertikalen Abstand zu Wolken von mindestens 1.000 ft (circa 300 m) sowie einen horizontalen Mindestabstand von 1,5 km.

Diese Vorgaben sind nicht willkürlich gesetzt, sondern dienen der Sicherheit aller Luftfahrzeugführer. In Wolken gelten Instrumentenflugbedingungen (IFR), die nicht nur von größeren Passagierflugzeugen, sondern auch von kleineren Jets und Propellermaschinen mit entsprechender Ausrüstung genutzt werden. Sobald Luftfahrzeuge aus den Wolken austreten, wechseln sie im Luftraum E zu Sichtflugbedingungen (VFR), wofür ein angemessener Reaktionsspielraum unerlässlich ist. Ein zu geringer Abstand zu den Wolken kann daher extrem gefährlich und zudem rechtswidrig sein.

Wir möchten betonen, dass die Einhaltung dieser Abstandsregeln essentiell ist, nicht zuletzt, weil wir den Luftraum E bisher frei nutzen dürfen, ohne dass für Segelflieger, Gleitschirme und Hängegleiter eine Transponderpflicht oberhalb 5.000 ft MSL besteht. Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, diese Privilegien zu bewahren und Risiken zu minimieren.

Wir appellieren daher eindringlich an Euch, diese Vorschriften strikt zu befolgen und die Sicherheit im Luftraum als oberste Priorität zu b behandeln. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser Hobby für alle Beteiligten sicher und erfreulich bleibt.

Wolkenabstand im Luftraum E (Quelle: DHV)
Luftraumstruktur in Deutschland (Quelle: DFS)

Luftraum E über Mannheim (ICAO)