Busbetrieb

Die Auffahrt zum Startplatz erfolgt ausschließlich mit dem Vereinsbus. Die Auffahrt darf nur erfolgen, wenn es eine Fahrerin oder einen Fahrer gibt, der den Bus wieder runter fährt.

Wer wissen möchte wo sich gerade der Bus befindet, kann das im Bus-Tracking sehen.

Unsere Busse (weißer Bus, roter Bus) sind Klassiker von VW, die allerdings in die Jahre gekommen sind. Bitte geht entsprechend damit um, am besten, als ob es eure Eigenen wären!

Für den Busbetrieb gelten folgende Regelungen:
  • Vor der Inbetriebnahme muss sich die Fahrerin bzw. der Fahrer von der Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs überzeugen.
  • Die Aktivierung des Busbetriebs ist in der Signalgruppe „Ölberg Busbetrieb“ mitzuteilen (z. B. „Bus aktiviert“).
  • Die Aufnahme und Beendigung des Busbetriebs erfolgt ausschließlich von einem Vereinsmitglied.
  • Mindestalter für Fahrerinnen und Fahrer: 21 Jahre.
  • Fahrerinnen und Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
  • Die Gebühr für die Auffahrt beträgt 3 € und ist vor Fahrtbeginn bei einem (!) kassierenden Mitglied zu entrichten (das gilt für Vereinsmitglieder und Gäste). Ein Herumreichen der Buskasse während der Fahrt ist nicht erwünscht.
  • Nach Beendigung des Busbetriebs ist Folgendes in der Signalgruppe „Ölberg Busbetrieb“ mitzuteilen:
    • Beendigung („Bus deaktiviert“ o. ä.)
    • Kilometerstand und Tankfüllung – ein Foto des Armaturenbretts reicht in der Regel aus
    • Ölstand bei mindestens allen runden 500er bzw. 1000er Kilometerständen (58.500, 59.000, 59.500 usw.) kontrollieren. Sollte zu wenig Öl (10W40) vorhanden sein, bitte nachfüllen (gerne auch nach Rücksprache mit unseren KfZ-Experten bzw. über die Signalgruppe „Ölberg Busbetrieb“).
    • Eine kurze Einschätzung des Gesamtzustands ist hilfreich (z. B. bei komischen Geräuschen, seltsamem Fahrverhalten).
  • Besondere Hinweise:
    Fahrzeugschäden sind unverzüglich einem Vorstandsmitglied oder in der Signalgruppe zu melden.
    Bei auffälligen Geräuschen oder anderen Anzeichen eines Schadens ist der Busbetrieb sofort abzubrechen, und das Fahrzeug muss sicher am Landeplatz oder an geeigneter Stelle im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Maximale Personenzahl

Die zulässige Anzahl an Mitfahrenden richtet sich nach der Beladung des Fahrzeugs und wurde wie folgt festgelegt:

  • Bis zu 9 Personen, wenn ausschließlich Gleitschirmpilotinnen und -piloten befördert werden.
  • Maximal 8 Personen, sobald mindestens zwei Drachen transportiert werden.
Bestimmung der fahrenden Person

Der Bus wird ausschließlich von den Mitgliedern gefahren. Das Mitglied, dass zuletzt an der „Bushaltestelle“ eintrifft fährt den Bus. Alle sind angehalten, den Bus zeitnah wieder zur „Bushaltestelle“ zu bringen. Der weitere Busbetrieb wird nach dem „last come first drive-Prinzip“ bestimmt.

**NEU** Regelung für Gäste bei Nutzung des Vereinsbusses

Anmeldung vor Fahrtbeginn

  • Gäste sind verpflichtet, sich vor der Auffahrt mit dem Bus bei einem Vereinsmitglied anzumelden. Dabei müssen sie:
    • die Einweisungsbestätigung vorlegen,
    • die Tagesmitgliedschaft und Startgebühr bezahlen,
    • sich in die Signal-Gruppe „Flugbuch BDGF“ eintragen lassen (siehe Flugbuch).

  • Das Mitglied, das die Anmeldung übernimmt, sorgt für den Eintrag im Flugbuch und zahlt die erhaltene Gebühr in die Buskasse ein.
  • Ein Gast kann sich bei jedem Mitglied anmelden. Alle Mitglieder sind aufgefordert, die Einweisungsbestätigung zu prüfen, die Gebühr entgegenzunehmen, diese in die Buskasse einzuzahlen sowie den Flugbucheintrag vorzunehmen. Hierbei gelten sowohl für Gäste als auch Mitglieder folgende Datenschutzbestimmungen
  • Kann ein Gast seine Starterlaubnis nicht nachweisen, darf seitens aller Mitglieder die Teilnahme am Flugbetrieb untersagt werden.

Vorrang für Mitglieder bei der Auffahrt

  • Der Gast muss Vereinsmitglieder vor (!!) Ankunft des Busses für die anstehenden Auffahrt den Vortritt lassen. Dies gilt insbesondere an hoch frequentierten Tagen mit stetem Busbetrieb und einer langen Warteschlange am Treffpunkt. Bitte organisiert euch so lange der Bus unterwegs ist mittels Packsackreihen, die dann bei Ankunft des Busses gelten. Steht der Bus, gilt die bis dahin festgelegte Reihenfolge.
  • Ist der stehende Bus noch nicht voll besetzt bzw. wartet bei geringem Betrieb auf Fahrgäste, gilt das „First Come, First Drive Prinzip“ unabhängig vom Mitgliedsstatus.

    Wichtig: Wir legen Wert auf einen fairen und respektvollen Umgang. Ein Gast, der ordnungsgemäß angemeldet, bezahlt und im Flugbuch eingetragen ist, wird nicht nachträglich aus dem Bus verwiesen, nur weil ein Mitglied den Platz beanspruchen möchte.

Zusammenfassung

  • Für Gäste, die den Busbetrieb in Anspruch nehmen, fängt der Flugbetrieb an der Haltestelle des Vereinsbusses an. Dort müssen alle organisatorischen Dinge (Anmeldung via Einweisung, Zahlung der Gebühr, Flugbucheintrag) erfolgen.
  • Kann der Gast seine Einweisung nicht belegen (durch Vorlage des Dokuments oder Bestätigung durch eine einweisungsberechtigte Person), erfolgt kein Flugbucheintrag. Somit hat der Gast auch keine Starterlaubnis und keinen Anspruch auf eine Auffahrt mit dem Bus.
  • Darüber hinaus gilt nach wie vor auch für „laufende Gäste“ grundsätzlich die allgemeine Gästeregelung.
Fahrverhalten

Das Fahrverhalten ist an Material (Zustand des Busses) und äußere Gegebenheiten (Streckenabschnitt, Verkehr) anzupassen. Auf den unbefestigten Waldwegen können Geröll mit spitzen Gesteinsbrocken die Reifen beschädigen. Hindernisse die den Bus beschädigen könnten – bitte von der Fahrbahn wegräumen. Rücksichtsvolles Fahren, mit besonderer Aufmerksamkeit auf die Wanderer im Wald, hinterlässt einen guten Eindruck in Dossenheim und Schriesheim.

Treffpunkt, Bushaltestelle


Treffpunkt und Abfahrt des Busses. Zu Google

Am Treffpunkt bitte folgendes beachten:

  • Abstellen der Fahrzeuge nur auf den öffentlichen Parkflächen.
  • Eigene Fahrzeuge möglichst nicht in den Kurven parken.
  • Grundsätzlich immer nur so parken, dass Anlieger nicht gestört werden.

Verlauf der Busstrecke

Der Fahrtweg führt über das Gewerbegebiet Schriesheim, die B3 sowie durch ein Wohngebiet in Dossenheim bis zum dem Wanderparkplatz „Zur Schauenburg“.
Der Bus fährt ausschließlich Richtung Norden ab (blaue Strecke). Das Fahren auf dem unbefestigten Weg parallel zur B3 (im Bild rot markiert) ist untersagt. Der Rückweg erfolgt auf derselben Strecke in die Gegenrichtung. Die StVO ist dabei zwingend einzuhalten. Im Waldgebiet ist äußerst rücksichtsvoll sowie langsam zu fahren. Nach dem Entladen am Startplatz ist der Bus unverzüglich wieder nach unten zu fahren!

Tanken

Der Bus muss vor dem fast leeren Tankstand „Reserve“ vollgetankt werden. Sobald die Tankanzeige in den Reservebereich gelangt, muss der Shuttlebetrieb für den Tankvorgang unterbrochen werden. Das Geld darf in diesem Fall aus der Buskasse genommen werden. Im Gegenzug muss nach dem Tanken der Kassenbeleg in die Buskasse gelegt werden. Getankt wird Superbenzin – bitte die Hinweise auf dem Tankdeckel (ROZ-Zahl) beachten.

Busparkplatz

Nach der letzten Tagestour muss dafür gesorgt werden, dass der Bus voll getankt sowie mit vollem Ölfüllstand auf dem „Busparkplatz“ abgestellt wird.
Alle Mitgliedern sind aufgefordert darauf zu achten, dass der Bus nicht über Nacht, unabgeschlossen, an der „Bushaltestelle“ am Treffpunkt stehen bleibt.

Position des Busparkplatzes
Ausnahmeregel: Privatfahrten bei Ausfall beider Vereinsbusse

Sollte es jemals zu der Situation kommen, dass beide Busse nicht betriebsbereit sind, gelten folgende Ausnahmeregeln.