Ausnahmeregel: Privatfahrten bei Ausfall beider Vereinsbusse

Unsere Vereinbarung mit den Gemeinden sieht vor, dass wir mit Privatfahrzeugen maximal 3 Auffahrten pro Stunde an den Startplatz am Ölberg machen dürfen.

Diese Ausnahme gilt nur in folgenden Fällen:

  1. Beide Vereinsbusse müssen außer Betrieb sein.
  2. Ein Privatfahrzeug darf nur dann die Strecke durch den Wald (ab der Schranke beim Wanderparkplatz) fahren, wenn auch die Auffahrtgenehmigung gut sichtbar vorne auf der Ablage angebracht ist. Diese Genehmigung kann im Reparaturfall beider Busse im Briefkasten hinterlegt werden, in dem sonst auch der Schlüssel und die Einnahmen aus Busbetrieb und Tagesmitgliedschaft deponiert werden.    

Für den Ablauf in solchen Fällen gelten folgende Regeln:

  1. Privatfahrten können nur von den Mitgliedern aktiviert werden, die aktuell auch den Busbetrieb aktivieren. Nur diese Mitglieder haben Zugriff auf besagten Briefkasten und können dort die Auffahrtgenehmigung entnehmen.
  2. Das Mitglied, dass eine Auffahrtgenehmigung aus dem Briefkasten entnimmt und diese an den Fahrer des Privatfahrzeugs übergibt, muss folgende Meldung in der Busgruppe absetzen: „PKW-Betrieb aktiviert – Genehmigung übergeben an Name, Vorname PKW-Halter“
  3. Auffahrten mit Privatfahrzeugen dürfen nur von Mitgliedern für Mitglieder erfolgen. Das bedeutet auch, dass die Auffahrtgenehmigung nur an Mitglieder weitergegeben werden darf.
  4. Jede Auffahrt muss vom jeweiligen Fahrer bzw. der jeweiligen Fahrerin (in jedem Fall Mitglied des Vereins) in der Busgruppe wie folgt gemeldet werden:
    • Anmeldung erfolgt vor Beginn der Fahrt mit Namen des Fahrers, Fahrzeuginfos und Bestätigung, dass Lizenz / Genehmigung im Auto liegt. Bsp.: „Dirk Brünner, Ford Transit Kennzeichen MA NA 1233, Genehmigung im Auto“
  5. Es sollte im besten Fall ausschließlich Material transportiert werden. Ausnahme: Mitglieder, die nicht gut laufen können bzw. denen die entsprechende Kondition fehlt.
  6. Es müssen immer 20 Minuten zwischen jeder Auffahrt liegen. Bitte orientiert euch an den jeweiligen Meldungen in der Busgruppe.
  7. Auch mit Privatfahrzeugen muss umsichtig gefahren werden. Sobald die Auffahrtgenehmigung des Vereins im Auto liegt, verpflichtet ihr euch, die Strecke im Sinne des Vereins (möglichst langsam) zu fahren und Rücksicht auf Passanten und Anwohner zu nehmen.
  8. Die Auffahrtgenehmigung muss nach dem Gebrauch wieder in den Briefkasten gelegt werden. Somit können die Privatfahrten auch nur von den Mitgliedern „aktiviert“ und „deaktiviert“ werden, die im Normalfall auch den Busbetrieb aktivieren.
  9. Sobald die Genehmigung hinterlegt wurde, muss in der Busgruppe folgende Meldung abgesetzt werden: „PKW-Betrieb deaktiviert. Genehmigung im Briefkasten“.
Diese Auffahrtgenehmigung wird im Brieflasten hinterlegt und muss gut sichtbar im Auto liegen. Wird asap erneuert und ggf. laminiert. Anfertigungen von Kopien sind strengstens untersagt.

Haftung

Das Nutzen der Privatfahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden, die während der Auf- und Abfahrt entstehen. Sämtliche Schäden müssen privat getragen bzw. reguliert werden. Sollte jemand auf die Idee kommen, ohne Auffahrtgenehmigung an den Startplatz zu fahren und dabei erwischt werden, wird der Verein hierfür auch nicht geradestehen und selbst gegenüber dem Fahrer UND Fahrzeughalter Konsequenzen in Betracht ziehen!

Letzte Bitte

Bitte behaltet immer im Hinterkopf: die Busstrecke ist „heilig“. Wenn wir diese durch zu schnelles und zu häufiges Fahren missbrauchen, wird die Zufahrt zum Startplatz nachhaltig gefährdet.  

Bitte betrachtet diese Ausnahmeregel auch als Vertrauensbonus. Wir gehen davon aus, dass allen die Bedeutung der Busstrecke bewusst ist und ihr somit sorgsam mit dieser Regel umgeht.

Grundsätzlich werden wir alles daran setzen, dass die Situationen, in denen beide Busse außer Betrieb sind, äußerst selten sind.

Viele Grüße
euer Vorstand