Ablauf und wichtige Verhaltensregeln bei Baumlandungen

Empfohlener Ablauf nach einer Baumlandung

  1. Sofort Kontakt zur verunfallten Person aufnehmen (Zurufen, Telefonanruf etc.).
  2. Ist erkennbar, dass eine Rettung ohne externe Hilfe nicht möglich ist, unverzüglich die Leitstelle bzw. den Notruf alarmieren. In allen anderen Fällen sollte die Leitstelle darüber informiert werden, dass kein Einsatz erforderlich ist, insb. dann, wenn die selbstständige Bergung länger dauert und der Schirm für Passanten gut sichtbar ist. 
  3. Mit der Alarmierung der Rettungsleitstelle tritt automatisch ein Startverbot in Kraft. 
  4. Das Startverbot ist im Flugbuch zu dokumentieren und alle Anwesenden am Startplatz informieren.
  5. Mindestens eine Person positioniert sich auf dem Zufahrtsweg möglichst nahe am Unfallort, um die Rettungskräfte in Empfang zu nehmen und einzuweisen.
  6. Mindestens eine Person betreut die verunfallte Person bis zu ihrer sicheren Rückkehr zum Landeplatz oder bis zum Transport mit dem Vereinsbus.

Von weiteren Starts der betroffenen Person am selben Tag ist dringend abzuraten.

Wichtige Verhaltensregeln bei Baumlandungen mit Rettungseinsatz

1. Startverbot während eines Rettungseinsatzes

Eine Baumlandung, die einen offiziellen Rettungseinsatz erforderlich macht (z. B. nach Alarmierung der Leitstelle oder des Notrufs), muss grundsätzlich mit einem sofortigen Startverbot einhergehen.

Das Startverbot tritt unmittelbar mit der Alarmierung der Rettungskräfte in Kraft und ist umgehend im Flugbuch zu dokumentieren. Anwesende Pilotinnen, Piloten und Gäste sind entsprechend zu informieren.

Das Startverbot bleibt bis zum Abschluss des Rettungseinsatzes bestehen und wird erst aufgehoben, wenn die Einsatzleitung die Freigabe erteilt. Die Aufhebung wird ebenfalls im Flugbuch dokumentiert und den Anwesenden am Startplatz mitgeteilt.

!! Wichtig: Dieses Vorgehen entspricht ausdrücklich den Erwartungen der Rettungskräfte, die unser Verein respektieren sollte. !! 

2. Unterstützung der Rettungskräfte

Sind weitere Pilotinnen oder Piloten vor Ort, sollte sich mindestens eine Person auf den Zufahrtsweg begeben und dort eine Position einnehmen, von der aus die Unfallstelle gut beschrieben oder direkt eingesehen werden kann.

Diese Person dient als Ansprechpartner für die Rettungskräfte, weist den Weg und unterstützt bei der Orientierung vor Ort.

3. Betreuung der verunfallten Person

Die verunfallte Person sollte so lange wie möglich und so lange wie nötig begleitet und betreut werden.

Nach Möglichkeit sollte der Vereinsbus organisiert werden, damit die Person nicht allein zu Fuß zum Landeplatz zurückkehren muss – selbst dann nicht, wenn sie sich dazu in der Lage fühlt. Auch nach zunächst harmlos wirkenden Ereignissen können unerwartet Kreislaufprobleme, Übelkeit oder andere Beschwerden auftreten.

Da am Ölberg nicht überall eine zuverlässige Mobilfunkverbindung besteht, kann sich so eine Situation schnell verschärfen. Dies gilt insbesondere an sehr heißen Tagen.

Wichtiger abschließender Hinweis

Pilotinnen und Piloten, die während eines laufenden Rettungseinsatzes das Startverbot missachten, riskieren ihre Starterlaubnis am Ölberg.

Wer trotz laufender Rettungsaktion startet, nimmt billigend in Kauf, den Einsatz zu beeinträchtigen, und missachtet zugleich den ausdrücklichen Wunsch der Rettungskräfte. Ein solches Verhalten ist mit einem sicheren und verantwortungsvollen Flugbetrieb nicht vereinbar.