Alle Vereinsmitglieder und Gäste benötigen für die Startberechtigung am Fluggelände Ölberg eine Einweisung. Diese erfolgt durch eine/n Einweisungsberechtigte/n nach Vereinbarung. Um eine Einweisung anzufragen, tretet bitte der folgenden Signal Gruppe bei: Einweisung BDGF
Stimmt dort bitte ab, wann eine Einweisung stattfinden kann. Nach erfolgter Einweisung könnte ihr die Gruppe wieder verlassen.
Für die Einweisung machst du dich bitte mit allen Regeln am Ölberg vertraut. Lade für den Einweisungstermin die Flugbetriebsordnung (PDF) herunter und bringe die Flugbetriebsordnung zusammen mit dem Einweisungsdokument auf Seite 4 ausgedruckt und ausgefüllt mit. Als Nachweis für deine Einweisung musst du noch das Einweisungsdokument von dem einweisenden Mitglied unterschreiben lassen. Bitte schicke nach Abschluss der Einweisung einen Scan oder ein gut lesbares Foto des unterschriebenen Einweisungsdokuments sowie der Datenschutzerklärung an die auf dem Dokument angegebene Mail.

Flugbetriebsordnung / Einweisungsdokument
Wer am Ölberg fliegen möchte, ist verpflichtet, das unterschriebene Einweisungsdokument immer dabei zu haben und es auf Verlangen vorzeigen zu können. Ein gut lesbares Foto ist auch ausreichend.
Einweisungsberechtigt sind nur Personen der Signal Gruppe „Einweiser BGDF“ und werden nach Abstimmung mit dem Vorstand festgelegt.
