Stand: November 2022
Die Flugbetriebsordnung (FBO) der „Bergsträßler Drachen- und Gleitschirmflieger e.V.“ regelt den sicheren Betrieb und ist die Grundlage für die Zulassung und Erhaltung des Fluggeländes am Ölberg in Schriesheim.
Grundsätzliche Voraussetzungen für alle Pilotinnen und Piloten:
- Eine gültige Einweisung. Die Bestätigung dafür muss, insbesondere von Gästen, immer mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
- Eine gültige Fluglizenz (A- oder B-Lizenz), die mindestens seit einem Jahr besteht.
- Ausreichend Flugerfahrung: Mindestens 50 Höhenflüge nach dem Erwerb des A-Scheins.
- Eine solide Starttechnik. Der Start führt über eine Klippe und hat einen flachen, sehr kurzen Anlaufweg.
- Eine solide Landetechnik, wegen Flug-Mischbetrieb Drachen und Gleitschirm.
- Eine Teilnahme an einem Baumrettungskurs wird empfohlen.
- Ein Flug ist nur mit in Deutschland zugelassenen Fluggeräten möglich (Musterprüfung nach LTF, keine sog. Parakites).
- Es muss eine in und für Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Halterhaftpflichtversicherung vorliegen.
Während des Flugs sind mitzuführen:
- Wegen des Anflugkorridors EDFM ein Gerät zur Aufzeichnung des Flugwegs mit Höhendaten als IGC-Datei. Es besteht Aufzeichnungspflicht.
- Ein auf die Startplatzhöhe von 370 m NN eingestellter Höhenmesser.
- Eine einsatzbereite sowie im Flug erreichbare Sicherheitsausrüstung („Baumrettungsset“), bestehend aus:
Bandschlinge (mind. 120 cm) mit Kletterkarabiner, Baumrettungsschnur und Trillerpfeife. - Ein funktionsbereites Mobiltelefon.
Zusätzlich für die Gastflieger (siehe auch Gästeregelung):
- Bei jedem Tageserstflug eines Gastes muss ein Vereinsmitglied am Startplatz anwesend sein, das den Start begleitet. Bei unsicherem Start- und Flugverhalten kann dieser Prozess auch für weitere Flüge an diesem Tag eingefordert werden. Sichere Pilotinnen und Piloten können hingegen nach dem Tageserstflug auch von Mitgliedern ins Flugbuch eingetragen werden, die nicht am Startplatz stehen. Der Eintrag muss jedoch immer vor dem Flug erfolgen.
- Die Tagesmitgliedschaft wurde bezahlt.
Flugbetrieb Beginn anmelden:
- Vor Aufnahme des Flugbetriebs am Ölberg ist der Tower Flughafen Mannheim per Telefon (0621/41939-20 oder -21) zu informieren.
- Die Meldung ist im Flugbuch zu dokumentieren (siehe Flugbuch).
Vor dem Start:
- Jede Pilotin und jeder Pilot muss vor jedem Start den geplanten Flug in das Flugbuch eintragen. (siehe Flugbuch).
Startplatz (siehe auch Fluggelände):
- Der Startplatz ist ausschließlich zu Fuß oder mit dem Vereinsbus zu erreichen (siehe Busbetrieb).
- Eine Anfahrt mit dem privaten PKW ist strengstens verboten! Ebenso dürfen die Feldwege zwischen Schriesheim und Dossenheim nicht mit privaten Fahrzeugen befahren werden.
- Die Startvorbereitungen sind seitlich der GEO-Matten durchzuführen.
- Auf den GEO-Matten können 3-4 Schirme nebeneinander ausgelegt werden. Bitte helft den startbereiten Pilotinnen und Piloten, damit die Starts zügig erfolgen können.
Gefahren am Startplatz:
- Bei Seitenwind bilden sich im Bereich der Startschneise gefährliche Leewirbel.
- Beim Flug aus der Waldschneise werden bei Seitenwind turbulente Zonen durchquert.
- Die Windanzeiger am Startplatz zeigen nur den Wind in der Waldschneise an.
- Die angezeigte Windrichtung in der Waldschneise kann von der überregionalen Windrichtung
am Ölberg stark abweichen. - Zur Sicherheit sind unbedingt alle Windfahnen und die verfügbaren Wetterstationen in der
Umgebung (z.B. Königstuhl, Melibokus) sowie die Flaggen im Industriegebiet Schriesheim entlang der S-Bahntrasse zu beachten. - Bei deutlich östlichen, nördlichen und südlichen Winden kann das Starten lebensgefährlich sein, im Zweifel ist immer auf einen Start zu verzichten!
Hinweise zum Flug:
- Aus Rücksicht auf die Wanderfalken ist von der Naturschutzbehörde vertikal sowie horizontal ein Mindestabstand von 100 Metern zum Steinbruch vorgeschrieben.
- Während des Flugs kann sich die Windgeschwindigkeit stark erhöhen. Auf ausreichende Höhe zum Landeplatz achten.
- Das Einfliegen in umliegende Steinbrüche und naheliegende Siedlungen ist lebensgefährlich.
- Da im Gelände Ölberg häufig am Hang geflogen wird sind unbedingt die aktuellen Hangflugregeln des DHV zu beachten. DHV Ausweichregeln (PDF).
- Am Ölberg herrscht ein Flug-Mischbetrieb von Drachen- und Gleitschirmen mit jeweils sehr unterschiedlichen Fluggeschwindigkeiten.
- Zur Sicherheit ist während des Fluges ständige Aufmerksamkeit sowie Umsichtigkeit mit Blickkontakt zu anderen Pilotinnen und Piloten erforderlich.
Sicherheitszone:
- Im Bereich des Ölbergs verläuft die Anflugzone zum Flughafen Mannheim (EDFM).
- Um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten wurde von den „Bergsträßler Drachen- und Gleitschimflieger e.V.“ eine Sicherheitszone festgelegt.
- Eine detaillierte Beschreibung zur Sicherheitszone ist hier zu finden: Sicherheitszone
- Die Sicherheitszone ist absolut zu meiden.
Landeplatz (siehe auch Fluggelände):
- Der Landeplatz ist ein 12 m breiter und 200 m langer Geländestreifen zwischen der Sitzbank am Birnbaum und der S-Bahntrasse.
- Beim Anflug in die Position ist auf eine ausreichende Höhe zu achten.
- Die Position dient zur Einordnung sowie zum Höhenabbau bis zum Beginn der Landevolte und ist obligatorisch.
- Das Flugbild der Landevolte besteht aus einem eindeutigen und gut erkennbaren Gegen-, Quer- sowie Endanflug (siehe Bild unten).
- Bitte bedenkt, dass ein Drachen bei der Landung in einem höheren Geschwindigkeitsbereich als ein Gleitschirm fliegt und daher erheblich mehr Platz benötigt.
- Für Drachen ist ein Ausweichmanöver während der Landevolte fast unmöglich und äußerst gefährlich.
- Bei hohem Gras darf nur der gemähte Streifen in der Mitte zur Landung benutzt werden.
- Verlasst den Landebereich dann durch den freigelegten Gang auf Höhe der Hütte oder am Anfang/Ende des Landeplatzes über die Wege.
- Das Gleitschirmpacken und der Drachenabbau erfolgt ausschließlich auf dem Vereinsfeld östlich und westlich der Vereinshütte. (siehe Fluggelände)
- Beim Verlassen des Fluggeländes dürfen die Nachbargrundstücke nicht betreten werden. (siehe Fluggelände)

