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Nachfolgende Regelung für den Betrieb unserers Vereinsbusses sind strikt einzuhalten! - Der Busbetrieb kann nur von einem Vereinsmitglied aufgenommen bzw. beendet werden.
- Die Checkliste ist bei Aufnahme und bei Beendigung des Fahrbetriebes abzuarbeiten.
- Alle Fahrzeugschäden sind unverzüglich einem der unten genannten Mitglieder zu melden.
- Das Mindestalter aller Fahrer/-innen beträgt 21 Jahre.
- Der Fahrer/ die Fahrerin muss im Bestitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
- Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
Mitglieder 2€ pro Start, Nichtmitglieder zzgl. pro Tag 5€ Tagesmitgliedschaft. Es erfolgt keine Erstattung wenn nicht geflogen wurde.
Besondere Hinweise: Fahrzeugschäden sind unverzüglich einem dieser Mitgliedern zu melden: - Fritz Reinheimer
- Peter Winter
Steht der Vereinbus wegen eines Defektes oder Reparaturarbeiten nicht zur Verfügung, kann entsprechend der folgenden Regelung mit privaten Fahrzeugen hochgefahren werden. - Zur vollen Stunde dürfen maximal 2 Autos gemeinsam zum Startplatz auffahren.
- Es ist das Flugbuch mit der Auffahrtsgenehmigung mitzuführen.
- Bei der Auffahrt bitte auf eine moderate Geschwindigkeit achten und unbedingt Rücksicht
auf Spaziergänger nehmen. - Beide Autos müssen spätestens bis zur nächsten vollen Stunde wieder unten sein.
- Das mitgeführte Flugbuch muss ebefalls bis zur nächsten vollen Stunde wieder verfügbar sein.
- Alle startenden Piloten müssen bis dahin im Flugbuch eingetragen sein.
- Die Schranke ist nach jeder Durchfahrt generell abzuschließen.
- Der Fahrer kann von jedem Passagier 2,50 Euro einfordern.
Fragen, Anregungen oder gar Beschwerden können auch schriftlich an
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gerichtet werden.
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Letzte Aktualisierung ( 26.08.2010 )
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